Kurze Antwort
Flintenlaufgeschoss-Patronen sind so mitzuführen, dass eine Verwechslung mit Schrotpatronen ausgeschlossen ist, z. B. durch getrennte Aufbewahrung.
Die UVV Jagd (VSG 4.4) fordert eine eindeutige Trennung von FLG und Schrot, um Fehlbefüllungen zu verhindern. FLG haben einen deutlich größeren Gefährdungsbereich; Verwechslungen können lebensgefährlich sein.
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