Kurze Antwort
Richtig ist: Der Bürgermeister oder der Amtsdirektor.
Richtig ist: Der Bürgermeister oder der Amtsdirektor. Begründung: Nach dem Brandenburgischen Jagdgesetz führt, solange eine Jagdgenossenschaft noch keinen gewählten Jagdvorstand hat, der Bürgermeister bzw. Amtsdirektor übergangsweise die Geschäfte der Jagdgenossenschaft. Dieser „Notvorstand“ sichert die Handlungsfähigkeit bis zur Wahl des regulären Jagdvorstands.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.