Kurze Antwort
Ablenkfütterung: Fütterung abseits gefährdeter Kulturen, um Wild (v. a. Schwarzwild) von schadenanfälligen Flächen wegzulenken. Ziel: Wildschäden verhüten; dort wird nicht gejagt (Jagddruck würde die Wirkung zunichtemachen). Keine Kirrung; Kirrung dient dem Anlocken zur Bejagung und ist keine Fütterung. Rechtlich: Ablenkfütterungen müssen bis spätestens drei Werktage nach dem Anlegen der zuständigen unteren Jagdbehörde angezeigt werden.
Ablenkfütterung: Fütterung abseits gefährdeter Kulturen, um Wild (v. a. Schwarzwild) von schadenanfälligen Flächen wegzulenken. Ziel: Wildschäden verhüten; dort wird nicht gejagt (Jagddruck würde die Wirkung zunichtemachen). Keine Kirrung; Kirrung dient dem Anlocken zur Bejagung und ist keine Fütterung. Rechtlich: Ablenkfütterungen müssen bis spätestens drei Werktage nach dem Anlegen der zuständigen unteren Jagdbehörde angezeigt werden
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