BrandenburgSG4: JagdpraxisFreitextfrageBB-SG4-329-2022

Was ist eine Ablenkfütterung?

Kurze Antwort

Ablenkfütterung: Fütterung abseits gefährdeter Kulturen, um Wild (v. a. Schwarzwild) von schadenanfälligen Flächen wegzulenken. Ziel: Wildschäden verhüten; dort wird nicht gejagt (Jagddruck würde die Wirkung zunichtemachen). Keine Kirrung; Kirrung dient dem Anlocken zur Bejagung und ist keine Fütterung. Rechtlich: Ablenkfütterungen müssen bis spätestens drei Werktage nach dem Anlegen der zuständigen unteren Jagdbehörde angezeigt werden.

Musterlösung

Ablenkfütterung: Fütterung abseits gefährdeter Kulturen, um Wild (v. a. Schwarzwild) von schadenanfälligen Flächen wegzulenken. Ziel: Wildschäden verhüten; dort wird nicht gejagt (Jagddruck würde die Wirkung zunichtemachen). Keine Kirrung; Kirrung dient dem Anlocken zur Bejagung und ist keine Fütterung. Rechtlich: Ablenkfütterungen müssen bis spätestens drei Werktage nach dem Anlegen der zuständigen unteren Jagdbehörde angezeigt werden

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