BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-14-2022

Was ist eine „Rote Liste“?

Kurze Antwort

Eine Rote Liste ist ein Verzeichnis von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie Biotoptypen, die in unterschiedlichem Maße gefährdet oder bereits ausgestorben sind.

  • A)Verzeichnis von Arten, die in unterschiedlichem Maße gefährdet sind
  • B)Schutzverordnung für gefährdete Arten.
  • C)Verzeichnis der verbotenen Verhaltensweisen im Wald.
Erklärung

Sie wird international, national und auf Ebene der Bundesländer erstellt. Eine Rote Liste ist ein Fachgutachten ohne eigene Gesetzeskraft und dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für den Natur- und Artenschutz.

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