Kurze Antwort
Eine Rote Liste ist ein Verzeichnis von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie Biotoptypen, die in unterschiedlichem Maße gefährdet oder bereits ausgestorben sind.
Sie wird international, national und auf Ebene der Bundesländer erstellt. Eine Rote Liste ist ein Fachgutachten ohne eigene Gesetzeskraft und dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für den Natur- und Artenschutz.
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