Kurze Antwort
Die Streckenliste ist ein digitales Nachweisdokument, das der Jagdausübungsberechtigte gemäß § 29 Abs. 4 BbgJagdG i.V.m. § 4 Abs. 6 BbgJagdDV für jeden Jagdbezirk zu führen hat. Sie erfasst das gesamte erlegte Wild sowie das Unfall- und Fallwild. Für Schalenwild sind die Eintragungen unverzüglich vorzunehmen, getrennt nach Geschlecht und Altersklasse. Die Streckenliste ist digital im Onlineportal Jagdstatistik zu erstellen, und die untere Jagdbehörde kann jederzeit Einsicht nehmen.
Die Streckenliste ist ein digitales Nachweisdokument, das der Jagdausübungsberechtigte gemäß § 29 Abs. 4 BbgJagdG i.V.m. § 4 Abs. 6 BbgJagdDV für jeden Jagdbezirk zu führen hat. Sie erfasst das gesamte erlegte Wild sowie das Unfall- und Fallwild. Für Schalenwild sind die Eintragungen unverzüglich vorzunehmen, getrennt nach Geschlecht und Altersklasse. Die Streckenliste ist digital im Onlineportal Jagdstatistik zu erstellen, und die untere Jagdbehörde kann jederzeit Einsicht nehmen.
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