Kurze Antwort
Richtig ist: Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum des Landes Brandenburg steht.
Gemeint ist das LWaldG Brandenburg. „Landeswald“ bezeichnet ausschließlich Waldflächen, die im Alleineigentum des Landes Brandenburg stehen. Wälder von Gemeinden/Körperschaften sind Körperschaftswald, und einzelne Bäume sind kein „Landeswald“.
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