BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-127-2022

Was ist „Landeswald” im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG).

Kurze Antwort

Richtig ist: Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum des Landes Brandenburg steht.

  • A)Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum des Landes Brandenburg steht.
  • B)Zum Landeswald zählt jeder im Land Brandenburg stehender Baum.
  • C)Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum der Städte und Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts steht
Erklärung

Gemeint ist das LWaldG Brandenburg. „Landeswald“ bezeichnet ausschließlich Waldflächen, die im Alleineigentum des Landes Brandenburg stehen. Wälder von Gemeinden/Körperschaften sind Körperschaftswald, und einzelne Bäume sind kein „Landeswald“.

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