Kurze Antwort
Ein Wacholderhain kann per Verordnung als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen werden, und die Jagd ist dort grundsätzlich zulässig.
Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen oder kleine Flächen bis 5 ha mit besonderem Schutz; Jagd ist nicht per se verboten. Entscheidend sind die konkreten Verbote der jeweiligen Schutzverordnung vor Ort.
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