BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-126-2022

Was ist unter „Wald” im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) zu verstehen.

Kurze Antwort

Bitte nenne zuerst das Bundesland, da die Definition im jeweiligen Landeswaldgesetz steht; allgemein gilt als Wald jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und -sträuchern) bestockte Grundfläche.

  • A)jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.
  • B)zu Wohnbereichen gehörende Parkanlagen
  • C)in der Flur oder in bebautem Gebiet gelegene einzelne Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken und Schutzpflanzungen bestockte sowie als Baumschulen verwendete Flächen
Erklärung

Neben dem Bundesjagdgesetz haben die Länder eigene Landeswaldgesetze mit teils abweichenden Definitionen. Üblicher Kern: Forstpflanzen-bestockte Flächen zählen als Wald, während Parkanlagen, Baumreihen, Hecken oder Baumschulen meist ausgenommen sind. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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