Kurze Antwort
Bitte nenne zuerst das Bundesland, da die Definition im jeweiligen Landeswaldgesetz steht; allgemein gilt als Wald jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und -sträuchern) bestockte Grundfläche.
Neben dem Bundesjagdgesetz haben die Länder eigene Landeswaldgesetze mit teils abweichenden Definitionen. Üblicher Kern: Forstpflanzen-bestockte Flächen zählen als Wald, während Parkanlagen, Baumreihen, Hecken oder Baumschulen meist ausgenommen sind. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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