BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-126-2022

Was ist unter „Wald” im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) zu verstehen.

Kurze Antwort

Richtig ist: jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.

  • A)jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.
  • B)zu Wohnbereichen gehörende Parkanlagen
  • C)in der Flur oder in bebautem Gebiet gelegene einzelne Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken und Schutzpflanzungen bestockte sowie als Baumschulen verwendete Flächen

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