BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-50-2022

Was ist unter „Wild” zu verstehen?

Kurze Antwort

Als Wild gelten alle wildlebenden Tierarten, die dem Jagdrecht gemäß § 2 BJagdG unterliegen.

  • A)Alle Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen.
  • B)Alle wildlebenden Tiere.
  • C)Alle wildlebenden Tiere, mit Ausnahme der Tiere, die in Gehegen und Parks gehalten werden.
Erklärung

Nicht alle wildlebenden Tiere sind automatisch Wild. Maßgeblich ist, ob die Tierart dem Jagdrecht zugeordnet ist; alle übrigen Tierarten unterliegen dem Naturschutzrecht.

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