Kurze Antwort
Vertragsnaturschutz ist Naturschutz, der über individuelle Vereinbarungen mit Landnutzern umgesetzt wird.
Landwirte, Waldbesitzer oder Bewirtschafter verpflichten sich vertraglich zu bestimmten Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Dafür erhalten sie in der Regel Ausgleichs- oder Förderzahlungen.
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