BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-110-2022

Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Umgehend (spätestens innerhalb einer Woche) den Verlust der zuständigen Behörde melden.

  • A)Umgehend (spätestens innerhalb einer Woche) den Verlust der zuständigen Behörde melden.
  • B)Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
  • C)Sofort Suchanzeige in der Zeitung aufgeben.

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