BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-160-2022

Was muss bei der Jagd aus einem Wasserfahrzeug beachtet werden?

Kurze Antwort

Beim Schießen vom Wasserfahrzeug darf im Stehen nur geschossen werden, wenn das Fahrzeug gegen Umschlagen und der Schütze gegen Stürzen gesichert sind.

  • A)Es darf nur im Stehen geschossen werden, wenn das Fahrzeug gegen Umschlagen gesichert ist.
  • B)Es darf nur mit Bleischrot gejagt werden.
  • C)Es darf nur senkrecht nach obewn geschossen werden.
Erklärung

Die UVV Jagd (VSG 4.4 § 3 Abs. 5) fordert diese Sicherungen, um Sturz- und Kenterrisiken zu vermeiden. Weitere Vorgaben wie Bleischrotpflicht ergeben sich hieraus nicht; motorgetriebene Fahrzeuge zur Wasserjagd sind zudem nach BJG § 19 Abs. 1 verboten.

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