BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-170-2022

Was muss ein Jäger nach dem Erwerb einer Waffe von einem anderen Jäger tun?

Kurze Antwort

Richtig ist: Seine WBK innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde zum Eintrag vorlegen.

  • A)Seine WBK innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde zum Eintrag vorlegen.
  • B)Nichts.
  • C)Beide Waffenbesitzkarten sofort der zuständigen Behörde vorlegen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten