BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-34-2022

Was sind „Roten-Liste-Arten“?

Kurze Antwort

Richtig ist: In die „Rote Liste“ werden vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten aufgenommen.

  • A)In die „Rote Liste“ werden vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten aufgenommen.
  • B)In der „Roten Liste“ sind alle Tier- und Pflanzenarten enthalten.
  • C)In der „Roten Liste“ sind alle außereuropäischen vom Aussterben bedrohten Tierarten enthalten.

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