Kurze Antwort
Richtig ist: Geräusch bei Schalenwild.
Das „kleine Jägerrecht“ bezeichnet den Anteil der Aufbrüche (Geräusch) beim Schalenwild, der dem Schützen zusteht: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Milz sowie das stumpf herauslösbare Feist. Es hat nichts mit Betretungsrechten oder Begehungsscheinen zu tun.
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