BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-100-2022

Was verstehen Sie unter dem Begriff „kleines Jägerrecht”?

Kurze Antwort

Richtig ist: Geräusch bei Schalenwild.

  • A)Geräusch bei Schalenwild.
  • B)Begehungsschein.
  • C)Erlaubnis ein Jagdgebiet zu betreten.
Erklärung

Das „kleine Jägerrecht“ bezeichnet den Anteil der Aufbrüche (Geräusch) beim Schalenwild, der dem Schützen zusteht: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Milz sowie das stumpf herauslösbare Feist. Es hat nichts mit Betretungsrechten oder Begehungsscheinen zu tun.

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