BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-22-2022

Was verstehen wir unter der „Kundigen Person”?

Kurze Antwort

Richtig ist: Derjenige, der gemäß EG- Lebensmittelhygienerecht in bestimmten Fällen die Erstuntersuchung des erlegten Wildes vornimmt.

  • A)Derjenige, der gemäß EG- Lebensmittelhygienerecht in bestimmten Fällen die Erstuntersuchung des erlegten Wildes vornimmt.
  • B)Behördendeutsch für den amtlich bestellten Wildschadensschätzer.
  • C)Historisch: Berater eines Fürsten, der aus den Eingeweiden eines erlegten Wildes die Zukunft voraussagte.

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