Kurze Antwort
Jagdschaden ist ein Schaden, der im Rahmen der Jagdausübung durch Jäger, Treiber oder Jagdhelfer an Grund und Boden des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten verursacht wird.
Nach § 33 BJagdG entstehen Jagdschäden durch jagdliche Maßnahmen, z. B. Befahren oder Begehen bestellter Flächen beim Bergen. Wildschäden hingegen werden vom freilebenden Wild verursacht und sind davon abzugrenzen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.