BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-75-2022

Was versteht man unter Jagdschaden?

Kurze Antwort

Jagdschaden ist ein Schaden, der im Rahmen der Jagdausübung durch Jäger, Treiber oder Jagdhelfer an Grund und Boden des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten verursacht wird.

  • A)Schaden, der durch jagdliche Maßnahmen verursacht wird
  • B)Schaden, den Wild auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen anrichtet
  • C)Schaden, den Raubwild unter dem Nutzwild verursacht
Erklärung

Nach § 33 BJagdG entstehen Jagdschäden durch jagdliche Maßnahmen, z. B. Befahren oder Begehen bestellter Flächen beim Bergen. Wildschäden hingegen werden vom freilebenden Wild verursacht und sind davon abzugrenzen.

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