Kurze Antwort
Bei der Ausbildung des Jagdhundes ist es verboten, ihn so auszubilden oder zu trainieren, dass ihm erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Das Tierschutzgesetz setzt der Hundeausbildung klare Grenzen. Eine Ausbildung durch ausschließlich lizenzierte Fachleute oder ein generelles Verbot der Ausbildung in freier Natur besteht nicht.
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