BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-120-2022

Welche allgemeine Verbote nach dem Tierschutzgesetz muss ein Jäger bei der Ausbildung seines Jagdhundes beachten?

Kurze Antwort

Bei der Ausbildung des Jagdhundes ist es verboten, ihn so auszubilden oder zu trainieren, dass ihm erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

  • A)Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
  • B)Tiere dürfen nur von ausgebildeten und lizenzierten Fachleuten trainiert und ausgebildet werden.
  • C)Die Ausbildung darf nie in der freien Natur vorgenommen werden, da es zu einem Kontakt mit wildlebenden Tieren kommen könnte.
Erklärung

Das Tierschutzgesetz setzt der Hundeausbildung klare Grenzen. Eine Ausbildung durch ausschließlich lizenzierte Fachleute oder ein generelles Verbot der Ausbildung in freier Natur besteht nicht.

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