BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-249-2022

Welche Anforderungen müssen mindestens bei der Schweißarbeit nach der JagdHBV erfüllt werden?

Kurze Antwort

Nach JagdHBV muss die Schweißarbeit mindestens auf einer 600-m-Übernachtfährte (ÜN) erbracht werden.

  • A)600 m ÜN
  • B)600 TF
  • C)400 m ÜN
Erklärung

Die JagdHBV fordert für die Brauchbarkeit den Nachweis auf einer künstlichen Übernachtfährte mit mindestens 600 Metern Länge. Tagfährten (TF) oder kürzere Distanzen erfüllen die Mindestanforderung nicht.

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