Kurze Antwort
Nach JagdHBV muss die Schweißarbeit mindestens auf einer 600-m-Übernachtfährte (ÜN) erbracht werden.
Die JagdHBV fordert für die Brauchbarkeit den Nachweis auf einer künstlichen Übernachtfährte mit mindestens 600 Metern Länge. Tagfährten (TF) oder kürzere Distanzen erfüllen die Mindestanforderung nicht.
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