Kurze Antwort
Er ermittelt unparteiisch Art, Umfang und Höhe von Wild- bzw. Jagdschäden am Schadensort; bei Forstpflanzen meist ein Forstsachverständiger; Grundlage für gütliche Einigung oder für den behördlichen Vorbescheid.
Er ermittelt unparteiisch Art, Umfang und Höhe von Wild- bzw. Jagdschäden am Schadensort; bei Forstpflanzen meist ein Forstsachverständiger; Grundlage für gütliche Einigung oder für den behördlichen Vorbescheid.
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