BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-14-2022

Welche Behörde ist bei anzeigepflichtigen Tierkrankheiten in der Regel zuständig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Veterinärbeörde (Amtstierarzt) des Landkreises.

  • A)Veterinärbeörde (Amtstierarzt) des Landkreises
  • B)Untere Jagdbehörde
  • C)zuständiges Ordnungsamt

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