BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-73-2022

Welche Behörde ist für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden zuständig?

Kurze Antwort

Richtig ist: die örtliche Ordnungsbehörde.

  • A)die örtliche Ordnungsbehörde
  • B)die oberste Jagdbehörde
  • C)die untere Forstbehörde.
Erklärung

Richtig ist: die örtliche Ordnungsbehörde. Begründung: Nach Bundesjagdgesetz §34 melden Geschädigte Wild- und Jagdschäden binnen Frist bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde; landesrechtlich ist das regelmäßig die Gemeinde/örtliche Ordnungsbehörde. Forst- oder oberste Jagdbehörde sind hierfür nicht die Anlaufstelle. Regulierung kann je nach Bundesland leicht variieren.

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