BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-15-2022

Welche besonderen Hygienevorschriften gelten für erlegtes Haarwild / Federwild?

Kurze Antwort

Richtig ist: Beim Erlegen, Aufbrechen / Ausweiden, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen.

  • A)Beim Erlegen, Aufbrechen / Ausweiden, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen.
  • B)Das Zerwirken darf nur in einem ausreichend großen Kühlraum bei + 4 Grad C vorgenommen werden.
  • C)Erlegtes Haarwild darf nur in der Decke eingefroren werden.

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