Kurze Antwort
Richtig ist: Kolkrabe.
Richtig ist der Kolkrabe. Er ist nach Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht unterstellt, hat jedoch ganzjährige Schonzeit. Saatkrähe und Eichelhäher unterliegen in Brandenburg nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht; Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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