BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-51-2022

Welche der drei genannten Rabenvogelarten zählt in Brandenburg jagdrechtlich zum Wild?

Kurze Antwort

Richtig ist: Kolkrabe.

  • A)Kolkrabe
  • B)Saatkrähe
  • C)Eichelhäher
Erklärung

Richtig ist der Kolkrabe. Er ist nach Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht unterstellt, hat jedoch ganzjährige Schonzeit. Saatkrähe und Eichelhäher unterliegen in Brandenburg nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht; Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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