BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-131-2022

Welche der folgenden Handlungen in der Natur ist unzulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Fällen von Bäumen, auf denen sich Horste befinden.

  • A)Das Fällen von Bäumen, auf denen sich Horste befinden.
  • B)Das Radfahren auf Wegen.
  • C)Das Besteigen von Felsen.

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