BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-47-2022

Welche der folgenden Tierarten unterliegen im Land Brandenburg nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Brandenburg unterliegen Nutria, Eichelhäher und Wolf nicht dem Jagdrecht.

  • A)Nutria, Eichelhäher und Eichhörnchen
  • B)Hermelin, Fischotter und Seehund
  • C)Wildkatze, Mink und Höckerschwan
Erklärung

Das Landesjagdrecht Brandenburg bestimmt die jagdbaren Arten; Nutria, Eichelhäher und der Wolf sind dort keine jagdbaren Wildarten. Der Wolf ist zudem streng geschützt; Nutria und Eichelhäher werden in Brandenburg nicht dem Jagdrecht zugeordnet.

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