Kurze Antwort
In Brandenburg unterliegen Nutria, Eichelhäher und Wolf nicht dem Jagdrecht.
Das Landesjagdrecht Brandenburg bestimmt die jagdbaren Arten; Nutria, Eichelhäher und der Wolf sind dort keine jagdbaren Wildarten. Der Wolf ist zudem streng geschützt; Nutria und Eichelhäher werden in Brandenburg nicht dem Jagdrecht zugeordnet.
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