Kurze Antwort
Der Wolf unterliegt allein dem Naturschutzrecht und nicht dem allgemeinen Jagdrecht.
Rothirsch und Wildschwein sind jagdbare Arten nach § 2 BJG. Der Wolf ist durch EU-/Naturschutzrecht geschützt; auch wenn er in einigen Ländern ins Jagdrecht aufgenommen wurde, ist er dort ganzjährig geschont und bleibt naturschutzrechtlich geregelt.
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