BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-134-2022

Welche der genannten Tierarten unterliegt allein dem Naturschutzrecht?

Kurze Antwort

Der Wolf unterliegt allein dem Naturschutzrecht und nicht dem allgemeinen Jagdrecht.

  • A)Wolf
  • B)Rothirsch
  • C)Wildschwein
Erklärung

Rothirsch und Wildschwein sind jagdbare Arten nach § 2 BJG. Der Wolf ist durch EU-/Naturschutzrecht geschützt; auch wenn er in einigen Ländern ins Jagdrecht aufgenommen wurde, ist er dort ganzjährig geschont und bleibt naturschutzrechtlich geregelt.

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