Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass ein Hund immer einzeln gehalten werden muss.
Die TierSchHuV erlaubt und fordert teils sogar Gruppenhaltung, sofern verträglich und tierschutzgerecht. Richtig sind die Pflichten zu ausreichendem Auslauf im Freien und regelmäßigem, mehrmaligem Umgang mit der Betreuungsperson.
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