Kurze Antwort
Verboten ist, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen.
Wildlebende Tiere dürfen nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Abwurfstangen dürfen mit schriftlicher Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten gesammelt werden; das bloße Beobachten ist nicht grundsätzlich verboten.
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