BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-132-2022

Welche der nachfolgenden Handlungen ist verboten?

Kurze Antwort

Verboten ist, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen.

  • A)Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen.
  • B)Es ist jedermann verboten, Abwurfstangen zu sammeln.
  • C)Es ist verboten, wildlebende Tiere zu beobachten.
Erklärung

Wildlebende Tiere dürfen nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Abwurfstangen dürfen mit schriftlicher Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten gesammelt werden; das bloße Beobachten ist nicht grundsätzlich verboten.

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