Kurze Antwort
Richtig ist: Fasanen.
Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen ersatzpflichtig. Hasen gehören nicht dazu (Wildkaninchen ja, Feldhasen nein), Wildgänse ebenfalls nicht. Daher sind allein Fasane aus den genannten Arten entschädigungspflichtig.
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