BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-72-2022

Welche der nachgenannten Wildarten verursachen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) entschädigungspflichtigen Wildschaden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Fasanen.

  • A)Fasanen
  • B)Hasen
  • C)Wildgänse
Erklärung

Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen ersatzpflichtig. Hasen gehören nicht dazu (Wildkaninchen ja, Feldhasen nein), Wildgänse ebenfalls nicht. Daher sind allein Fasane aus den genannten Arten entschädigungspflichtig.

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