BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-55-2022

Welche der nachstehend aufgeführten Fallen ist ohne Ausnahmegenehmigung verboten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sauenfang.

  • A)Sauenfang
  • B)Kastenfalle.
  • C)Schwanenhals.
Erklärung

Richtig ist: Sauenfang. Saufänge (mobile/stationäre Kleinstgatter zum Einfangen von Schwarzwild) dürfen nur mit behördlicher Genehmigung betrieben werden (§ 19 BJagdG Nr. 7). Kastenfallen sind zulässige Lebendfallen, und der Schwanenhals kann – wo landesrechtlich erlaubt – als Abzugseisen im Fangbunker eingesetzt werden. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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