BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-185-2022

Welche Erlaubnis benötigt ein JAB (Jagdausübungsberechtigter) zum Führen und Schießen mit einer Schreckschusswaffe im Rahmen der Jagdhundeausbildung im eigenen Revier?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Keine, da vom Jagdschein abgedeckt.</p>.

  • A)Keine, da vom Jagdschein abgedeckt.
  • B)Kleinen Waffenschein aber keine Schießerlaubnis.
  • C)Kleinen Waffenschein und Schießerlaubnis der örtlichen zuständigen Behörde.
Erklärung

Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (zum Beispiel Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine Erlaubnis vor.

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