Kurze Antwort
Richtig ist: Kleinen Waffenschein und Schießerlaubnis der örtlichen zuständigen Behörde.
Richtig ist: Kleiner Waffenschein und Schießerlaubnis der örtlich zuständigen Behörde. Begründung: SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ darf man nur mit Kleinem Waffenschein führen; der Jagdschein deckt das nicht ab. Für das Schießen braucht es zusätzlich die behördliche Schießerlaubnis, auch wenn es zur Jagdhundeausbildung im eigenen Revier dient.
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