BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-185-2022

Welche Erlaubnis benötigt ein JAB zum Führen und Schießen mit einer Schreckschusswaffe im Rahmen der Jagdhundeausbildung im eigenen Revier?

Kurze Antwort

Richtig ist: Kleinen Waffenschein und Schießerlaubnis der örtlichen zuständigen Behörde.

  • A)Kleinen Waffenschein und Schießerlaubnis der örtlichen zuständigen Behörde.
  • B)Keine, da vom Jagdschein und Waffenbesitzkarte abgedeckt.
  • C)Kleinen Waffenschein aber keine Schießerlaubnis.
Erklärung

Richtig ist: Kleiner Waffenschein und Schießerlaubnis der örtlich zuständigen Behörde. Begründung: SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ darf man nur mit Kleinem Waffenschein führen; der Jagdschein deckt das nicht ab. Für das Schießen braucht es zusätzlich die behördliche Schießerlaubnis, auch wenn es zur Jagdhundeausbildung im eigenen Revier dient.

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