Kurze Antwort
Für die Brauchbarkeit bei Drück- und Treibjagd auf Schalen- und Raubwild muss der Hund die Fachgruppen Gehorsam (A) und Stöbern oder Verhalten am Schwarzwild (E) bestehen.
Die JagdHBV fordert für Bewegungsjagden einen gehorsamen, jagdlich kontrollierbaren Hund, der zudem wildscharf und spurwillig stöbert oder sich korrekt am Schwarzwild verhält. Beides sichert tierschutz- und waidgerechtes Jagen.
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