BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-14-2022

Welche Flugweite muss beim Schießen mit Flintenlaufgeschossen aus Sicherheitsgründen beachtet werden?

Kurze Antwort

Beim Schießen mit Flintenlaufgeschossen ist aus Sicherheitsgründen eine Flugweite von etwa 1.500 Metern zu beachten.

  • A)ca. 1.500 m
  • B)ca. 500 m
  • C)ca. 2.500 m
Erklärung

Flintenlaufgeschosse haben eine deutlich größere Gefahrenzone als Schrot, typischerweise rund 1.500 m. Daher ist ein sicherer Kugelfang zwingend, und Verwechslungen mit Schrotpatronen müssen strikt vermieden werden.

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