BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-42-2022

Welche frei lebenden Tierarten unterliegen dem Naturschutzrecht?

Kurze Antwort

In der Regel unterliegen alle frei lebenden Tierarten dem Naturschutzrecht, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.

  • A)In der Regel alle nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten.
  • B)Alle Tierarten, die zwar dem Jagdrecht unterliegen, aber keine Jagdzeit haben.
  • C)Alle Tierarten im Einflussbereich des Menschen.
Erklärung

Wild lebende Tiere werden grundsätzlich danach unterschieden, ob sie dem Jagdrecht oder dem Naturschutzrecht unterliegen. Arten ohne Jagdzeit können trotzdem dem Jagdrecht unterliegen und sind dann ganzjährig geschont.

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