BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-42-2022

Welche frei lebenden Tierarten unterliegen dem Naturschutzrecht?

Kurze Antwort

Richtig ist: In der Regel alle nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten.

  • A)In der Regel alle nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten.
  • B)Alle Tierarten, die zwar dem Jagdrecht unterliegen, aber keine Jagdzeit haben.
  • C)Alle Tierarten im Einflussbereich des Menschen.

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