Kurze Antwort
Nicht geschossen werden dürfen Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde, sofern sie als solche erkennbar im Dienst stehen oder sich nur vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.
Diese Dienst- und Gebrauchshunde sind vom Tötungsrecht im Jagdschutz grundsätzlich ausgenommen. Voraussetzung ist die eindeutige Kennzeichnung beziehungsweise der erkennbare dienstliche Einsatz.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.