BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-112-2022

Welche Hunde dürfen nicht vom Jagdschutzberechtigten geschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nicht geschossen werden dürfen Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde, soweit sie als solche kenntlich sind.

  • A)Nicht geschossen werden dürfen Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde, soweit sie als solche kenntlich sind.
  • B)Es gibt keinerlei Ausnahmen für das Schießen von Hunden.
  • C)Sämtliche Jagdhunderassen dürfen nicht geschossen werden.

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