Kurze Antwort
In Brandenburg werden zur Brauchbarkeitsprüfung Hunde zugelassen, die einer vom JGHV anerkannten Jagdgebrauchshundrasse angehören und eine vom VDH anerkannte Ahnentafel oder Registrierbescheinigung besitzen.
Die JagdHBV Brandenburg verlangt den Nachweis einer anerkannten Rasse gemäß JGHV sowie gültige VDH-Papiere. Auslandszuchten oder Mischlinge ohne diese Anerkennung erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht.
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