Kurze Antwort
In Gebieten, für die eine Notzeit festgelegt wurde, dürfen keine Bewegungsjagden durchgeführt werden.
Das Wild soll während der Notzeit geschont und nicht unnötig beunruhigt werden. Die Fütterung ist in Notzeiten grundsätzlich gerade zur Versorgung des Wildes vorgesehen.
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