BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-34-2022

Welche Jagdmaßnahme darf in Gebieten, für die eine Notzeit festgelegt wurde nicht durchgeführt werden?

Kurze Antwort

In Gebieten, für die eine Notzeit festgelegt wurde, dürfen keine Bewegungsjagden durchgeführt werden.

  • A)Bewegungsjagden dürfen nicht durchgeführt werden in Gebieten, für die eine Notzeit festgelegt wurde.
  • B)Ansitzjagden dürfen nicht durchgeführt werden.
  • C)Es darf nicht gefüttert werden.
Erklärung

Das Wild soll während der Notzeit geschont und nicht unnötig beunruhigt werden. Die Fütterung ist in Notzeiten grundsätzlich gerade zur Versorgung des Wildes vorgesehen.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten