BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-157-2022

Welche Körperteile müssen bei Verdacht auf Tollwut zur Untersuchung eingesandt werden?

Kurze Antwort

Bei Tollwutverdacht wird bei größeren Tieren nur der Kopf (das Haupt) zur Untersuchung eingesandt.

  • A)Nur der Kopf.
  • B)Milz und mindestens drei Lymphknoten.
  • C)Nur das Geräusch.
Erklärung

Der Erregernachweis erfolgt am Gehirn, daher genügt das Haupt. Kleine Tiere wie Füchse werden meist vollständig der Veterinärbehörde zugeführt; vorab ist der Amtstierarzt zu informieren.

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