Kurze Antwort
Die örtliche Wegelenkung dient der Lebensraumberuhigung, weil sie Besucherströme gezielt führt und störungssensible Bereiche meidet.
Durch gelenkte Wege bleibt Wild in Ruhekernen ungestört und Fluchtstress sinkt. Leinenzwang oder pauschale Lärmverbote sind weniger wirksam bzw. rechtlich und praktisch nicht das zentrale Instrument der Lebensraumberuhigung.
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