Kurze Antwort
Fangschusspatronen für Kurzwaffen müssen eine Mündungsenergie E0 von mindestens 200 Joule aufweisen.
Nach § 19 Bundesjagdgesetz sind Pistolen/Revolver für Fangschüsse nur zulässig, wenn E0 ≥ 200 J erreicht wird. Diese Mindestenergie stellt eine tierschutzgerechte Wirksamkeit beim Fangschuss sicher.
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