BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-164-2022

Welche Mindestgröße muss im Land Brandenburg ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in der Regel mindestens haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: 500 ha.

  • A)500 ha
  • B)250 ha
  • C)150 ha
Erklärung

Die Angabe 500 ha ist so pauschal für Brandenburg nicht korrekt. Nach BbgJagdG § 9 Abs. 1 beträgt die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks 500 ha, aber die Jagdbehörde kann bereits ab 250 ha zusammenhängender Fläche zulassen, wenn Mehrheit der Eigentümer zustimmt und Hegebelange nicht entgegenstehen. Daher gilt: Regelgröße 500 ha, Ausnahmen ab 250 ha möglich.

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