Kurze Antwort
Die Trichinenschau darf durch den Amtstierarzt oder durch von der zuständigen Behörde dazu beauftragte und geschulte Personen durchgeführt werden.
Grundsätzlich erfolgt die Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt. Ein Jäger darf Trichinenproben nur nach behördlicher Schulung und Beauftragung entnehmen; ein Biologe oder Metzger ist dazu nicht automatisch berechtigt.
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