Kurze Antwort
Gemäß § 5 Abs. 1 BbgJagdDV unterliegen in Brandenburg Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster dem Jagdrecht. Die Jagdzeit ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BbgJagdDV vom 1. September bis 31. Januar.
Gemäß § 5 Abs. 1 BbgJagdDV unterliegen in Brandenburg Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster dem Jagdrecht. Die Jagdzeit ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BbgJagdDV vom 1. September bis 31. Januar.
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