BrandenburgSG6: RechtFreitextfrageBB-SG6-194-2022

Welche Rabenvögel unterliegen im Land Brandenburg dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Gemäß § 5 Abs. 1 BbgJagdDV unterliegen in Brandenburg Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster dem Jagdrecht. Die Jagdzeit ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BbgJagdDV vom 1. September bis 31. Januar.

Musterlösung

Gemäß § 5 Abs. 1 BbgJagdDV unterliegen in Brandenburg Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster dem Jagdrecht. Die Jagdzeit ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BbgJagdDV vom 1. September bis 31. Januar.

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