Kurze Antwort
Richtig ist: Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Richtig ist: Körperschaft des öffentlichen Rechts. Begründung: Die Jagdgenossenschaft entsteht kraft Gesetzes, alle Eigentümer bejagbarer Flächen sind Zwangsmitglieder, und sie untersteht der Aufsicht der Jagdbehörde. Das entspricht der Rechtsnatur einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – nicht einem e.V. oder einer e.G.
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