BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-138-2022

Welche Schalenwildarten dürfen in Brandenburg angekirrt werden

Kurze Antwort

Richtig ist: alle.

  • A)alle
  • B)Schwarzwild, Damwild
  • C)Rehwild, Schwarzwild
Erklärung

In Brandenburg ist das Ankirren für alle Schalenwildarten zulässig. Hintergrund: Die Kirrung dient der Lenkung und Bejagung des Schalenwilds; landesrechtlich ist sie nicht auf einzelne Arten wie Reh-, Dam- oder Schwarzwild beschränkt. Regulationsdetails (Mengen, Kirrmittel, Abstand) ergeben sich aus brandenburgischem Landesrecht/Jagdverordnungen.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten