Kurze Antwort
Richtig ist: alle.
In Brandenburg ist das Ankirren für alle Schalenwildarten zulässig. Hintergrund: Die Kirrung dient der Lenkung und Bejagung des Schalenwilds; landesrechtlich ist sie nicht auf einzelne Arten wie Reh-, Dam- oder Schwarzwild beschränkt. Regulationsdetails (Mengen, Kirrmittel, Abstand) ergeben sich aus brandenburgischem Landesrecht/Jagdverordnungen.
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