BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-100-2022

Welche Tätigkeit wird vom Jagdschutz erfasst?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und streunenden Katzen.

  • A)Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und streunenden Katzen.
  • B)Schutz des Waldes vor Wildverbiss.
  • C)Schutz des Wildbrets vor Verderb.
Erklärung

Richtig ist der Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und streunenden Katzen. Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen und die Durchsetzung jagdlicher Vorschriften. Wildbret-Hygiene und Waldschutz (Verbiss) gehören nicht zum Jagdschutz, sondern zu Wildbrethygiene bzw. Hege/Waldschutz.

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