Kurze Antwort
In Brandenburg unterliegt die Lachmöwe dem Jagdrecht, während Hamster und Eichelhäher dort nicht jagdbar sind.
Gemäß Landesjagdrecht sind bestimmte Möwenarten jagdbar; dazu zählt die Lachmöwe. Hamster sind naturschutzrechtlich streng geschützt, und der Eichelhäher ist in Brandenburg nicht als jagdbare Art gelistet.
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