BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-54-2022

Welche Tierart unterliegt in Brandenburg dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Brandenburg unterliegt die Lachmöwe dem Jagdrecht, während Hamster und Eichelhäher dort nicht jagdbar sind.

  • A)Lachmöven
  • B)Hamster
  • C)Eichelhäher
Erklärung

Gemäß Landesjagdrecht sind bestimmte Möwenarten jagdbar; dazu zählt die Lachmöwe. Hamster sind naturschutzrechtlich streng geschützt, und der Eichelhäher ist in Brandenburg nicht als jagdbare Art gelistet.

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