Kurze Antwort
Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes betreffen alle Wirbeltiere, unabhängig davon, ob sie jagdbar sind oder Schonzeit haben.
Das Tierschutzgesetz gilt für alle Wirbeltiere, also auch für jagdbare Arten und Wildtiere in der Schonzeit. Weidgerechte Jagd ist nur als „vernünftiger Grund“ im Sinne des Gesetzes zulässig.
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